Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Version vom 28.09.2026. Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes PlotJet-Vertrags und werden mit der Auftragsbestätigung akzeptiert.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der PlotJet AG und dem Kunden (PlotJet-Partner) für alle Dienstleistungen und Produkte im Zusammenhang mit dem PlotJet Plancenter 2 und den zugehörigen Projekten.

2. Vertragsgegenstand und Projektpreis

Der Vertrag beinhaltet die Nutzung des PlotJet Plancenter 2, die Produktion von Plänen und Dokumenten sowie deren Lieferung.

3. Leistungen

3.1 Nutzung PlotJet Plancenter 2

  • Der PlotJet-Partner erhält das Recht zur Nutzung des PlotJet Plancenter 2 für alle Benutzer des Planungsteams.
  • Support während der Arbeitszeiten (Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr).
  • Verfügbarkeit des PlotJet Plancenter 2 über 99 %. Updates, die zu vorübergehenden Ausfällen führen können, werden nachts oder am Wochenende durchgeführt.
  • Daten werden in einem ISO27001-zertifizierten Rechenzentrum in der Schweiz gehostet und mehrfach redundant gesichert.

3.2 Produktion von Plänen und Dokumenten

  • Der PlotJet-Partner und alle Projektteilnehmenden haben das Recht, Pläne und Dokumente in physischer Form zu beziehen.
  • PlotJet garantiert die Produktion in hoher Qualität und die Lieferung gemäss den Bestellungen aus dem PlotJet Plancenter 2.
  • Nur projektrelevante Pläne und Dokumente sind durch den Projektpreis abgedeckt. Projektfremde Positionen werden nach Aufwand zu Standardkonditionen nachverrechnet.
  • Auch Pläne und Dokumente, die intern auf PlotJet-Geräten produziert werden, sind durch den Projektpreis abgedeckt.

3.3 Lieferungen

Lieferung per Schweizerische Post oder Kurier:

  • Standard (A-Post): Lieferung normalerweise am nächsten Tag in die ganze Schweiz, Bestellung bis 15:00 Uhr.
  • Postexpresslieferung: Garantierte Zustellung bis 09:00 Uhr am nächsten Tag in die ganze Schweiz, Bestellung bis 16:30 Uhr.
  • Kurierlieferung: Innerhalb von 3 Stunden oder am gleichen Tag im definierten Liefergebiet, Bestellung bis 14:00 Uhr.

Postexpresslieferungen und Kurierlieferungen sind nur in dringenden Fällen zu wählen, wenn eine reguläre Zustellung zeitlich nicht ausreicht.

3.4 Digitale Signaturen

  • PlotJet stellt im PlotJet Plancenter 2 die Funktion „Digitale Signaturen" zur Verfügung.
  • Bei Pauschalprojekten sind digitale Signaturen im Projektpreis inkludiert.
  • Bei Projekten nach Aufwand sind digitale Signaturen eine kostenpflichtige Zusatzleistung, abgerechnet pro gestartetem Signaturprozess bzw. pro Unterschrift gemäss Preisliste im Plancenter 2.
  • Ein kostenpflichtiger Signaturprozess wird ausschliesslich durch eine bewusste Handlung eines dazu berechtigten Benutzers ausgelöst.
  • Der PlotJet-Partner ist verantwortlich für die Vergabe von Benutzerrechten innerhalb des Projekts. Kosten, die durch berechtigte Benutzer ausgelöst werden, sind vom PlotJet-Partner zu tragen.

3.5 PlotJet Equipment Service

  • Leistungsumfang: PlotJet kann dem PlotJet-Partner Geräte (insbesondere Druck-, Scan- und Plot-Systeme) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie den zugehörigen Anhängen.
  • Eigentum: Sämtliche durch PlotJet bereitgestellten Geräte verbleiben im Eigentum von PlotJet. Der PlotJet-Partner erhält ausschliesslich ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
  • Nutzung und Betrieb: Sachgemässer Betrieb gemäss den Vorgaben von PlotJet. Eingriffe, eigenmächtige Reparaturen oder die Installation nicht freigegebener Software oder Komponenten sind untersagt.
  • Verbrauchsmaterial: Verbrauchsmaterial wird durch PlotJet bereitgestellt. Der Einsatz nicht freigegebener Materialien ist nur mit Zustimmung zulässig. Papier kann vom PlotJet-Partner selbst beschafft werden, sofern es den technischen Anforderungen entspricht. PlotJet übernimmt keine Gewähr für die Auswirkungen auf die Geräte bei Verwendung solcher Materialien.
  • Haftung: Der PlotJet-Partner haftet für Schäden aus unsachgemässer Nutzung, unzulässigen Eingriffen, Verwendung nicht freigegebener Materialien oder unzureichenden Betriebsbedingungen. Dies umfasst auch Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder vergleichbare Ereignisse.
  • Versicherung: Der PlotJet-Partner ist verpflichtet, die bereitgestellten Geräte angemessen zu versichern und den Versicherungsschutz auf Verlangen nachzuweisen.
  • Zutritt: Der PlotJet-Partner gewährt PlotJet nach Abstimmung Zugang zu den Räumlichkeiten für Installation, Wartung, Störungsbehebung, Austausch oder Rückführung.
  • Austausch: PlotJet ist berechtigt, bereitgestellte Geräte jederzeit durch gleichwertige oder technisch vergleichbare Systeme zu ersetzen.
  • Standort: Standortwechsel der Geräte durch den PlotJet-Partner ist nur mit vorgängiger Zustimmung von PlotJet zulässig.
  • Rückgabe: Nach Vertragsende sind die Geräte in betriebsbereitem Zustand zur Abholung bereitzustellen. Allfällige Schäden oder übermässige Abnutzung werden in Rechnung gestellt.

3.6 Leistungen durch Dritte

PlotJet ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen jederzeit Subunternehmer beizuziehen. PlotJet bleibt für deren Leistungserbringung verantwortlich.

4. Projektpreis

Der PlotJet-Partner zahlt einen Projektpreis gemäss Angebot. Dieser kann pauschal oder nach Aufwand sein.

Pauschalprojekte

  • Ein pauschaler Projektpreis berechnet sich anhand der angegebenen Bausumme oder Honorarsumme. Es ist ein fixierter Preis für das gesamte Projekt bis zum Ende der Nachlaufphase (siehe unten), der sich über die gesamte Projektlaufzeit nicht ändert, auch dann nicht, wenn sich die tatsächliche Bausumme oder das tatsächliche Honorar verändert.
  • Rechnungsstellung rückwirkend und quartalsweise, sofern kein eigener Zahlungsplan vereinbart und PlotJet zugestellt wurde.
  • Berechnungsgrundlage ist die angegebene Gesamthonorar- oder Bausumme. Wurde diese zu tief angegeben, wird eine proportionale Nachzahlung sofort fällig. Wird das Projekt teurer, hat dies keinen Einfluss auf den Projektpreis.
  • Projektabschluss: Der PlotJet-Partner gibt bei Projekteröffnung den voraussichtlichen Projektabschluss an. Verschiebungen sind PlotJet vor Ablauf der Nachlaufphase schriftlich mitzuteilen (E-Mail genügt).
  • Nachlaufphase: Nach dem voraussichtlichen Projektabschluss können Plattform und Ausdrucke während 6 Monaten ohne zusätzliche Kosten weiter genutzt werden.
  • Information: PlotJet informiert den PlotJet-Partner spätestens 30 Tage vor Ablauf der Nachlaufphase per E-Mail an die im PlotJet Plancenter 2 hinterlegte Adresse des Projektverantwortlichen. Diese E-Mail gilt als zugestellt.
  • Weiterführung: Nach Ablauf der Nachlaufphase wird das Projekt automatisch als Projekt nach Aufwand zu den im Angebot definierten Nach-Aufwand-Konditionen weitergeführt, sofern der PlotJet-Partner nicht vorher eine der folgenden Optionen wählt:
    • Archivierung: Das Projekt wird schreibgeschützt aufbewahrt, Ausdrucke sind nicht möglich. Die Archivgebühr beträgt CHF 9.– pro Monat und Projekt, zzgl. MwSt. Archivierte Projekte können jederzeit als Projekt nach Aufwand reaktiviert werden.
    • Download und Löschung: Der PlotJet-Partner lädt die Projektdaten herunter, anschliessend löscht PlotJet das Projekt und bestätigt die Löschung.
  • Bei Projektunterbrechungen kann die Ratenzahlung nach Rücksprache gestoppt und später wieder aufgenommen werden. Die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen können dann teilweise eingestellt werden. Während der Unterbrechung gilt die Archivgebühr von CHF 9.– pro Monat und Projekt, zzgl. MwSt.
  • Einzelne Raten eines Pauschalprojekts können auf Wunsch zeitlich verschoben werden, sofern die betreffende Rate noch nicht in Rechnung gestellt wurde.
  • Bereits vor Unterschrift der Auftragsbestätigung nach Aufwand verrechnete Plots und Prints im Zusammenhang mit dem Projekt werden nicht zurückerstattet, ausser es wurde etwas anderes schriftlich kommuniziert.

90-Tage-Geld-zurück-Garantie

Der PlotJet-Partner hat das Recht, innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsbeginn — entweder ab dem Datum der unterschriebenen Auftragsbestätigung oder dem Einrichten des Projekts, je nachdem, was früher eintritt — vom Vertrag zurückzutreten und eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Projektpreises zu erhalten.

Projekte nach Aufwand

Projektpreise nach Aufwand sind für die gesamte Projektlaufzeit im Angebot (inkl. Anhang) definierten Preise pro Dienstleistungsart (z. B. 1 m² Plot s/w Baustellenpapier). Der Projektpreis nach Aufwand besteht aus Kosten für die Nutzung der Software sowie für die Ausdrucke. Er wird quartalsweise verrechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Archivierung sowie Download und Löschung gelten sinngemäss. Massgebend ist die schriftliche Mitteilung des Projektendes durch den PlotJet-Partner.

5. Zahlungsverzug und Suspension

Bei Zahlungsverzug ist PlotJet berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Kalendertagen Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen. Dies umfasst insbesondere:

  • die Einschränkung oder Deaktivierung des Zugriffs auf das PlotJet Plancenter 2,
  • die Aussetzung von Lieferungen und Dienstleistungen,
  • die vorübergehende Deaktivierung von bereitgestellten Geräten.

Die Zahlungspflichten des PlotJet-Partners bleiben während der Dauer der Suspension vollumfänglich bestehen.

6. Weitere Vereinbarungen

  • Anpassungen am Projektpreis oder anderen Vertragspunkten müssen schriftlich erfolgen.
  • Projektangebote haben eine Gültigkeit von 180 Tagen nach Ausstellungsdatum.
  • Die Parteien einigen sich auf eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
  • Der PlotJet-Partner ist Eigentümer der Daten des Projekts und hat das Recht, alle Daten jederzeit löschen zu lassen.
  • PlotJet erhält das Recht, die Tatsache zu publizieren, dass die erbrachten Leistungen für das Projekt von PlotJet getätigt wurden, sofern der PlotJet-Partner das nicht ausdrücklich schriftlich untersagt.
  • Projekte können mit einer Frist von einem Monat auf die nächste fällige Ratenzahlung ordentlich gekündigt werden.
  • Ein Projektabbruch löst eine ordentliche Kündigung aus, Rückzahlungen bereits verrechneter Raten sind ausgeschlossen.

7. Nutzungsbedingungen für die Plattform

Nutzungsrechte

Der Kunde erhält das nicht-exklusive Recht, die Plattform während der Vertragslaufzeit zu nutzen.

Verhaltenskodex

Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Insbesondere sind rassistische, sexistische oder anderweitig anstössige Inhalte untersagt. Illegale Inhalte werden zur Anzeige gebracht.

8. Haftung

PlotJet haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PlotJet verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

PlotJet haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Bau- oder Produktionsverzögerungen, Nutzungsausfälle, Datenverluste oder sonstige Vermögensschäden.

Die Haftung von PlotJet ist in jedem Fall auf den vom PlotJet-Partner für das betroffene Projekt bezahlten Projektpreis beschränkt. Bei Projekten nach Aufwand ist die Haftung auf die im letzten Abrechnungsjahr effektiv bezahlten Beträge begrenzt.

PlotJet übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Störungen oder Schäden, die ausserhalb des Einflussbereichs von PlotJet liegen, insbesondere bei Strom-, Internet- oder Netzwerkausfällen, bei Störungen von Drittanbietern oder im Rahmen von Wartungsarbeiten.

Die Funktion „Digitale Signaturen" wird ausschliesslich als technische Unterstützung zur Verfügung gestellt. PlotJet übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Gültigkeit, Beweiskraft oder Anerkennung der damit erstellten Signaturen und leistet keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für den rechtlich korrekten Einsatz digitaler Signaturen liegt ausschliesslich beim PlotJet-Partner.

Soweit zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen Anwendung finden, bleiben diese unberührt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Dübendorf.

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